Universität Kanonistische Fakultät www.iuscangreg.itCIC1983CCEONormen außerhalb der CodicesAntworten des Apostolischen StuhlsPartikularrechtEigenrecht / StatutenFrühere RechtsquellenRechtsprechungInternationale VerträgeWebsitesLiteraturPeriodica de re canonicaBibliografia canonisticaSuchfunktionenLinklistSitemapLehrendeBekannte Professoren aus dem 20. Jh.
Rechtsprechung der Apostolischen Signatur über Verwaltungsstreitigkeiten
 
 

Oberster Gerichtshof der Apostolischen Signatur
Decretum Congressus vom 22.04.2015, Prot. N. 49273/14 CA


Kläger Rev.dus X
Belangte Partei Congeregatio de Institutione Catholica
Gegenstand Nominationis conrelatoris dissertationis ad laurem doctoralem obtinendam
Inhalt Reiectionem in limine confirmandam esse.
Anmerkungen Cf. L’attività della Santa Sede 2015, p. 786.
Rechtsquellen 
?
Legenda
 
Canones des CIC1983
Alle in den Entscheidungen (sowohl im Teil in iure als auch im Teil in facto) erwähnten Canones sind als Quellen angegeben.
In Fettschrift werden diejenigen Canones angezeigt, die den Hauptgegenstand der Entscheidung bilden oder zu denen die Entscheidung ein Auslegungsprinzip formuliert.
In Kursivschrift werden diejenigen Canones des CIC von 1983 angezeigt,
- die nicht im Text der Entscheidung genannt sind, mit denen sich die Entscheidung aber befasst;
- die denjeingen Canones des CIC1917 entsprechen, von denen die - vor 1983 gefällte - Entscheidung handelt.

Andere Quellen
Es werden alle Quellen angegeben, die im Text Entscheidung (in iure oder in facto) erwähnt sind.
LP Art. 76 § 4
Leitsätze
1. Quoties adversus reiectionem in limine a Secretario decretam recurratur, obiectum recursus ad Congressum tantum decretum eiusdem Secretarii est; quodsi nulla par adducatur ratio ad praefatum decretum submovendum, reiectio confirmanda est (in casu argumenta adducta mere speciosa apparent et ad meritum seu ad opportunitatem decisionis spectantia).1. Sooft gegen eine vom Sekretär verfügte Zurückweisung ’in limine’ Beschwerde eingelegt wird, ist Gegenstand der Beschwerde an den Kongress allein das Dekret des Sekretärs; wenn kein angemessener Grund angeführt wird, um das Dekret zu entkräften, ist die Zurückweisung zu bestätigen. (Im vorliegenden Fall erschienen die angeführten Argumente bloß fadenscheinig und die Sache selbst bzw. die Angemessenheit der Entscheidung betreffend.)
 Italienisch - Französisch

Autor der Leitsätze (auf Latein): © G. Paolo Montini
Deutsche Übersetzung: © Johannes Fürnkranz

Zitierfähiger Link zu dieser Seite: https://www.iuscangreg.it/stsa?id=309&lang=DE